Für die Berechnung des Alters muss das Geburtsdatum und das aktuelle Datum angegeben werden. Das aktuelle Datum ist standardmäßig das heutige Datum, kann aber angepasst werden, um das Alter zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit, oder Zukunft zu berechnen.
Der Altersrechner berechnet gemäß § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB, dass eine Person ab 0:00 Uhr ein Jahr älter ist und nicht erst zur eigentlichen Geburtsuhrzeit. Der Tag der Geburt wird bei der Berechnung mitgezählt.